26 Ignaz Beidtel. die darunter aber nicht den Engel Gabriel, sondern den Teufel ver stehen. Ainsworth hat daher Unrecht die Sage vom Engel Pfau zu bezweifeln, welche noch jüngst Moriz Wagner in seinem Berichte über die Jefidi (in der Beilage der A. A. Z.) gegeben. Die Dschinnen, d. i. die Genien, sind männliche und weibliche. Die Gule, welche in der neuesten Zeit von europäischen Dichtern gewöhnlich nur als weibliche aufgeführt werden, sind männliche und weibliche, die letzten sind Zauberinnen oder Hexen; eine Art der Dschinnen sind die Nisnas (Halbmenschen), welche die Inseln des indischen Meeres bewohnen (grosse Paviane) und die Schikk (ge spaltene Menschen) welche nur ein Aug, eine Hand, einen Fuss u. s. w. haben, wie der Wahrsager, welcher Mohammed’s Ankunft prophezeihte. Von den Dschinnen sind mehrere metonymische Aus drücke des Arabischen hergenommen, so heisst die Grille Dikold- schinn, d. i. der Hahn der Dschinnen, hässliche Menschen; Mesi- chol-Dschinn, d.i.in Dschinnen Verwandelte, die Pest; Rema- cliol-Dschinn, d. i. die Lanze der Dschinnen. Die schnellsten Arten der Kameele werden zu den Dschinnen gerechnet. lieber österreichische Zustände in den Jahren 1740 -1792. Von dem c. M. Hin. Oberlandesgerichtsrath Beidtel. IV. Ueber den Charakter der Communalverfassungen in den österreichischen Staaten (1740—1780). Bei den nach dem Jahre 1753 beschlossenen Justizreformen boten für die österreichischen Staaten die Communalverfassungen die grössten Schwierigkeiten dar, und da auch seit 1848 die Gemeinde verfassungen eine der schwierigsten Aufgaben für die österreichische Staatsverwaltung geworden sind, so scheint es nicht unangemessen über den Zustand der Communalverfassungen der böhmisch-österrei chischen Provinzen, wie er vor 1780 war, einen Vortrag zu halten. Ungeachtet aller Schwierigkeiten, welche diese von den österreichischen Historikern wenig auseinandergesetzte Seite der altern Staatsverfassung zeigt, glaube ich doch darüber spre-