Das Originalregister Gregors VII. — I, 1. 13 nur hinwies, ohne es in die Monumenta Gregoriana aufzu- nehmen. 1 G. Levi besorgte einen Abdruck im Anhänge zu seiner Studie über das Register Johanns VIII. 2 Ewald lieferte einige Ergänzungen und Berichtigungen und wies auf die Mängel des Levischen Druckes hin. 3 Der Papstname in der Adresse fehlt; der Raum, in den er vom Rubrikator in Kapitale ein getragen werden sollte, ist freigelassen wie bei fast allen Stücken des Registers, hier jedoch nicht ausgefüllt. Ebenso fehlen die Anfangsbuchstaben des ersten Satzes sowie von (A)ctum (I)ndic- tione bei der Datierung in der Mitte von fol. [IV : “], die gleich falls hätten rubriziert werden sollen. Eine andere, zeitlich ziemlich nahestehende Hand hat auf fol. [IIP 1 ] am oberen Rande über dem Privileg die Aufschrift beigefügt: Abbati de Banza. Das ganze Privileg ist wie die meisten Briefe des Registers und wie insonderheit die Stücke J II 51 und 52, 1 zwischen die es zeitlich gehört, von einer Hand des 11. Jahrhunderts; es ist der gleiche Registerschreiber, dem diese Stücke ihre Entstehung verdanken. Das Privileg enthält zahlreiche Korrekturen von erster Hand. Das Blatt kann nicht etwa aus Unachtsamkeit im Register an der ihm zukommenden Stelle entfallen sein. Denn die Briefe J II 51 und 52 stehen in dem Quintern fol. 72 — 82, und zwar mitten in der Lage: 51 endet auf 77 b , 52 greift auf 78“ über. Levi sah also richtig, wenn er erklärte, das 1 BRG II 2 1 . Vgl. Giesebreeht, De registro emmdando 30 1 . —- Über das Kloster'Banzi handelt Fahre, Liber Censuum 26 B 4 ; über sein ver schollenes und wiedergefnndenes reiches Archiv M. Klinkenberg Göttinger Nachrichten 1898, 339. P. Kehr, ebd. 265 vgl. Gatt. Nachr. 1900, 219—20 und 1903, 546. 2 Arch. Soc. Rom. IV 1881, 191—4. 3 A. a. 0. (Histor. Unters.) 299 h — In Beilage I sind dem Abdruck des Textes dieser Urkunde die Abweichungen seines Wortlautes im Register beigefügt worden. Eine bloße Kollation des Originaltextes mit der dem Register entnommenen Wiedergabe durch Levi würde bei den zahl reichen Versehen seines Druckes recht umständlich gewesen sein und doch nicht haben befriedigen können. Auch Pflugk-Harttung, Acta inedita II 127, Nr. 162 druckte die Registerfassung dieses Privilegs nach einer Kopie des 16./17. Jahr hunderts im Kod. Vatic. Barber. XXX 145. Es ist dies jedoch, nach gütiger Mitteilung von P. Ehrle, ein Sammelband von Abschriften, die teilweise gedruckten Vorlagen entnommen sind. Vgl. über diese Bar- berini-Handschrift auch Kehr, Göttinger Nachr. 1903, 83.